Keine Pflichtablieferung für Blogger & Co
Wie dem Heise.de-Artikel unter http://www.heise.de/newsticker/Leitfaden-zur-Verordnung-ueber-die-Pflichtablieferung-von-Netzpublikationen-veroeffentlicht–/meldung/135584 müssen Webseitenbetreiber in der Regel keine Pflichtablieferung Ihrer Werke an die Nationalbibliothek leisten. Hierzu zählen natürlich auch Blogger oder private Webseiten.
Ohne vorherige Aufforderung zur Ablieferung durch die Nationalbibliothek braucht man sich keine Gedanken machen.























