Kleines Promo-Video für den Kuchenkurier
Für den Kuchenkurier.de habe ich mal schnell ein kleines Promovideo erstellt, um die Weihnachtskuchen etwas besser zu illustrieren. Seht selbst:
Für den Kuchenkurier.de habe ich mal schnell ein kleines Promovideo erstellt, um die Weihnachtskuchen etwas besser zu illustrieren. Seht selbst:
Einen interessanten Artikel zum Thema Cookie Dropping mit technischem Hintergrundwissen findet man hier:
http://www.linkmafia.org/cookie-dropping-fur-anfanger.html
Der Artikel enthält auch ein beispielhaftes Skript, wie man es realisieren kann. Natürlich sollte man sich hierfür vorher die Zustimmung einholen.
addtraffic schaltete am Dienstag, als Nutzer von T-Mobile gerade eine Netzstörung hatte, eine SEM-Kampage zu diesem Thema. Sie erhielten 7500 Klicks und schlossen sogar einige Verträge ab.
Ein Interview dazu unter:
http://www.internetworld.de/Nachrichten/Werbung/Guerilla-Aktion-im-Suchmaschinenmarketing
Ich wünsche Euch allen frohe Ostern und viel Spaß mit unserer neuesten Oster-Keks-Kollektion
Heute morgen fand ich eine E-Mail von GMX mit folgendem Inhalt in meinem Postfach:
In der E-Mail ist die Sprache von einer kostenlosen Flatrate bei Maxdome. “Sehr schön” denke ich mir und schreite tatkräftig voran das einmal aus zu probieren, wenn GMX schon schreibt, dass es hier kein Kleingedrucktes gibt.
Nach wenigen Klicks stolpert man dann über diesen Bildschirm:
Gut, die kostenlose Monatsflatrate entpuppt sich als Schnupperangebot für einen Monat. Mit so etwas kann man bei einem Probeangebot rechnen. Kein Problem!
Im nächsten Moment werde ich dann aber nach meiner Bankverbindung gefragt und daher werfe ich vorsichtshalber einen Blick auf eine der drei meterlangen AGBs.
In den AGBs von Maxdome heisst es dann:
| 10.1. | Der Rahmenvertrag kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Für den Fall, dass ein Nutzungsvertrag über ein Abonnement-Paket geschlossen wurde, kann der Rahmenvertrag sowie der jeweilige Nutzungsvertrag ausschließlich mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende gekündigt werden. |
| 10.2. | Die Kündigung bedarf der Schriftform. |
| 10.3. | Beiden Parteien bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. |
Entschuldigung, aber wie soll ich bitte eine vierwöchiges Probeabo mit einer Frist von vier Wochen kündigen? Ich kündige erst und melde mich dann an?
Zugegeben, meine Schlussfolgerung aufgrund dieses Artikels bei heise.de mag etwas überspitzt klingen (und die Kategorie Online Marketing hat mit Kinowerbung nun wirklich recht wenig zu tun), aber was wird wohl passieren, wenn die Kinobetreiber weniger Einnahmen aufgrund von Einbußen bei der Werbung hinnehmen müssen?
Die Wenigsten werden bereit sein mehr Geld für einen Kinobesuch aus zu geben, vor allem unter dem Hintergrund, dass Heimkinos immer erschwinglicher werden.
Hoffen wir also das Beste, denn ich gehe gerne ins Kino – wenn auch zu selten.